BEDINGUNGEN ZUM ERWERB EINER AUSZEICHNUNG FÜR STRAFFREIES FAHREN
Der AMKO kann im Interesse der Förderung der Verkehrssicherheit an Vereinsmitglieder, die mindestens 10 Jahre straffrei gefahren sind, eine Auszeichnung in Form einer Wagenplakette (Metall) und einer Besitzurkunde verleihen.
Die Auszeichnung für straffreies Fahren wird ab einer Zeitdauer von 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 etc. Jahren verliehen.
Der Antragsteller hat eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass er die festgesetzte Zeit straffrei gefahren ist. Zeiten, in denen der Bewerber mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges länger als sechs Monate ununterbrochen ausgesetzt hat, können nicht eingerechnet werden.
Die Zuerkennung der Auszeichnung setzt voraus, dass der Bewerber innerhalb des genannten Zeitraumes keine gerichtliche Strafe wegen eines Verkehrsunfalles (§§ 335, 431 etc., ST.G.B.) erhalten hat.
Der Nachweis der Straffreiheit hat durch Vorlage eines polizeilichen Leumundszeugnisses zu erfolgen.
Die Verleihung erfolgt ausschließlich und endgültig über den Beschluss des Vorstandes des AMKO aufgrund des Antrages des einzelnen Bewerbers.
Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Den Antrag mit beigelegtem Leumundszeugnis bitte per Post (Ärztlicher Mobilitätsklub Österreichs – Weihburggasse 9/3/22, 1010 Wien) oder per Mail (office@amko.at) einsenden.
Medaille „55 Jahre straffreies Fahren“ für Vizepräsident OMR Univ.Prof. Dr. Christian Dadak (Mitte) – verliehen im Zuge der Generalversammlung vom 24.03.2023 von geschäftsf. Präsident Prof. MR Dr. Raimund Saam (li) und Präsident MR DDr. Claudius Ratschew (re)
Medaille „50 Jahre straffreies Fahren“ für OMR Prof. Dr. Gerhard Sobotka (Mitte) – verliehen im Zuge der Generalversammlung vom 24.03.2023 von geschäftsf. Präsident Prof. MR Dr. Raimund Saam (li) und Präsident MR DDr. Claudius Ratschew (re)